BRANDMELDEANLAGEN
Brandmeldeanlagen
Die von uns errichteten Brandmeldeanlagen arbeiten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, um in Ihrem Objekt zu prüfen, ob es irgendwo eine Rauch- oder Wärmeentwicklung gibt. Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ergebnisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, zum Beispiel:
- Weiterleitung einer Brandmeldung an die zuständige Feuerwehr.
- Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt.
- Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes.
- Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen.
- Ansteuerung von technischen Anlagen wie Fahrstühle, Entrauchung, Rauchschutztüren, usw.
Durch eine Brandmeldeanlage können so Leben gerettet und die Zerstörung von Sachwerten vermieden werden. Dies ist nur möglich, wenn eine Brandmeldeanlage korrekt funktioniert. Schon bei der Planung gilt es, durch das Kombinieren verschiedener Meldertypen und deren korrekte Positionierung im Objekt, ein Auftreten von Fehl- und Falschalarmen zu vermeiden. Zum Detektieren von Bränden werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen wie zum Beispiel Rauch, Temperatur, Flammen oder auch eine Kombination mehrerer Kenngrößen verwendet.
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau, einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage, ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen.
Brandmeldeanlagen, welche eine Aufschaltung zur Feuerwehr haben, dürfen nur von Fachfirmen geplant, projektiert, errichtet und in Betrieb genommen werden, die hierzu die entsprechende Kompetenz nachweisen können. Wir haben diese Nachweise erbracht und sind zertifiziert (ISO 9001 , DIN 14675) Brandmeldeanlagen zu errichten. Unser Leistungsspektrum reicht von der Planung, Projektierung bis zur kompletten Errichtung und Wartung von Brandmeldeanlagen.
Auch für Ihre schon bestehende Anlage können wir den Service und die Wartung übernehmen. Wir installieren Anlagen von den Herstellern Notifier und NSC in Ringbustechnik, aber auch Funkbrandmeldeanlagen.
Rechts sehen Sie eine Notifier Brandmeldeanlage mit Feuerwehrinformationszentrum (bestehend aus Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau und Laufkartenhalter), Feuerwehrschlüsselkasten und in diesem Fall mit Aufschaltung auf einen Wachdienst mittels GSM-Wählgerät.
Ein Thema im Bereich der Bestandsanlagen ist der Meldertausch.
Rauchmelder werden im Laufe der Zeit betriebsbedingt verunreinigt und korrosiv belastet. Standardrauchmelder bleiben bis zu fünf Jahren in Betrieb. Moderne Rauchmelder, die Verschmutzung kompensieren, sind bis zu acht Jahren einsatzfähig.
Auch wenn Betreiber ihre Rauchmelder regelmäßig kontrollieren und die IST-Zustände prüfen, müssen sie die Melder im vorgegebenen Zeitraum austauschen. Denn nur eine funktionierende Brandmeldeanlage minimiert Risiken und schützt vor Brandgefahren. Verschmutzte und veraltete Melder erhöhen das Risiko für Täuschungsalarme oder reagieren nicht mehr zuverlässig auf Gefahren. Mögliche Folgen sind Personen- und Sachschäden. Durch Fehlalarme bei der Feuerwehr entstehen hohe Kosten, welche vom Betreiber der Anlage gezahlt werden müssen. Die DIN 14675 schreibt für baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen vor, Rauchmelder nach Ablauf eines definierten Zeitraums auszutauschen.
Rauchmelder mit automatischer Verschmutzungskompensation dürfen bis zu acht Jahre im Einsatz bleiben. Andere Rauchmelder müssen nach spätestens fünf Jahren ausgewechselt werden. Diese Regel gilt für Brandmeldeanlagen, die
- nach Dezember 2006 errichtet wurden,
- baurechtlich gefordert sind und
- eine direkte Anbindung zur Feuerwehr haben.
Auch im privaten Bereich Rauchmelder?
In vielen Bundesländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit sogenannten Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In einigen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Diese Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind meist Rauchmelder, bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit.